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Wie ist die neue Steuerbefreiung für die Tätigkeit von Freiwilligen geregelt?

Welche Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind pro Tag und pro Jahr unter welchen Bedingungen steuerfrei? Welchen Unterschied gibt es zwischen kleinem und großem Freiwilligenpauschale? Alles Wesentliche zur Steuerbefreiung für die Tätigkeit von Freiwilligen sehen Sie jetzt in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV!

Textabschrift des Videos (Transkription)

Wie ist die neue Steuerbefreiung für die Tätigkeit von Freiwilligen geregelt?

Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu 30 € Euro pro Kalendertag, höchstens aber 1.000 € im Kalenderjahr (kleines Freiwilligenpauschale), sind ab 2024 steuerfrei, wenn die bzw. der ehrenamtlich Tätige

  • eine freiwillige Leistung für eine Körperschaft erbringt, die bestimmte Voraussetzungen der Bundesabgabenordnung erfüllt,
  • von dieser Körperschaft (oder einer mit ihr verbundenen Körperschaft) keine (im Sportbereich) steuerfreien pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen erhält und
  • grundsätzlich keine Einkünfte von dieser Körperschaft oder einer mit ihr verbundenen Körperschaft für eine weitere Tätigkeit bezieht, die eine vergleichbare Ausbildung oder Qualifikation erfordert.

Abweichend von den Regelungen zum kleinen Freiwilligenpauschale beträgt das höchstmögliche Freiwilligenpauschale der bzw. des ehrenamtlich Tätigen 50 € pro Kalendertag, höchstens aber 3.000 € im Kalenderjahr (großes Freiwilligenpauschale), für Tage, an denen sie bzw. er Tätigkeiten ausübt, die

  • mildtätigen Zwecken dienen,
  • wegen bestimmter gemeinnütziger bzw. mildtätiger Zwecke (z. B. bestimmte Sozialdienste) von der Kommunalsteuer befreit sind,
  • der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) dienen oder
  • eine Funktion als ausbildende oder übungsleitende Person darstellen.

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