Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Wie wurde die Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung erhöht?

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung wurden ab 2024 auf € 2.000,00 pro Jahr und Kind angehoben. Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind begünstigt und wann liegt die Abgabenfreiheit vor? Ihr Update in Steuernews-TV.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Wie wurde die Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung erhöht?

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung wurden ab 2024 auf 2.000,00 Euro pro Jahr und Kind angehoben.

Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag zusteht und deren Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Abgabenfreiheit liegt nur dann vor, wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern, für die ein Zuschuss gewährt werden kann, diesen einräumt.

Der Zuschuss ist vom Arbeitgeber entweder direkt an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Person zu leisten. Er kann auch in Form von Gutscheinen geleistet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Gutscheine ausschließlich bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können. Neu ist, dass ab 2024 zudem auch die Kosten einer zuvor durch den Arbeitnehmer selbst verausgabten Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber gegen Vorlage der Rechnung ganz oder teilweise ersetzt werden können.

Aktuellste Ausgaben

September 2024

Wie soll die „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ Betriebsübergaben erleichtern?

Betriebsübergaben sollen mit dem Grace-Period Gesetz erleichtert werden. Eckpunkte der neuen Regelungen zur „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ in der BAO erfahren Sie in Steuernews-TV.

August 2024

Wie wurde die Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung erhöht?

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung wurden angehoben. Wer ist begünstigt und wann liegt Abgabenfreiheit vor? Mehr in Steuernews-TV.

Juli 2024

Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung?

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht erweiterte Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung bei Herstellungsaufwand im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden vor. Ihr Update in Steuernews-TV.

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK