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Steuernews für Klienten

Förderung der ersten Arbeitnehmer

Die 12-Monats-Frist, innerhalb der die Befreiung von den lohnabhängigen Abgaben in Anspruch genommen werden kann, wird durch eine 36-Monats-Frist ersetzt. ...mehr

Spenden

Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig. ...mehr

Anspruchszinsen

Ab 1.10.2011 beginnen die Anspruchszinsen zu laufen. ...mehr

Erwerbsschwelle

Neu: Verwendung der UID-Nummer gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. ...mehr

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation und einer Adoption sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2012

Eine tabellarische Auflistung der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen. ...mehr

Förderung der ersten Arbeitnehmer

Illustration

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wurde auch im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) eine Änderung für Neugründungen ab dem 1.1.2012 geschaffen.

Bisherige Regelung

Im Monat der Gründung und in den darauf folgenden elf Monaten fallen keine Lohnabgaben für beschäftigte Dienstnehmer an.

Neu ab 1.1.2012

Viele Neugründer beschäftigen im ersten Unternehmensjahr noch keine Arbeitnehmer. Sie konnten diese Begünstigung daher nicht nutzen. Neugründer haben nun die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre die Begünstigung der lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen. Zu den lohnabhängigen Abgaben zählen der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, der Wohnbauförderungsbeitrag und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der begünstigte Zeitraum (von zwölf Monaten) beginnt mit der Einstellung des ersten Arbeitnehmers zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt sind in den ersten zwölf Monaten nach der Neugründung die lohnabhängigen Abgaben aller beschäftigten Arbeitnehmer begünstigt. Ab dem zwölften Kalendermonat, das dem Kalendermonat der Neugründung folgt, gilt diese Begünstigung nur mehr für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer.

Beispiel

Neugründung: 1.5.2012. Einstellung des ersten Arbeitnehmers am 1.8.2012. Am 1.10.2012 werden wieder drei Arbeitnehmer eingestellt. Der Zeitraum, in dem die Begünstigung in Anspruch genommen werden kann, umfasst grundsätzlich vom Monat der Neugründung weg weitere 35 Monate (drei Jahre). Das wäre bis zum 30.4.2015. Sobald jedoch der erste Arbeitnehmer eingestellt wird, beginnt der begünstigte Zeitraum zu laufen (dies ist der 1.8.2012).

Ab diesem Zeitraum kann die Begünstigung für ein Jahr in Anspruch genommen werden (bis 31.7.2013). Bis zwölf Monate nach der Neugründung sind die Lohnabgaben von allen vier Arbeitnehmern begünstigt (bis 30.4.2013). Für die restlichen drei Monate sind die Abgaben nur mehr für die ersten drei der Arbeitnehmer begünstigt.

Stand: 12. September 2011

Bild: AV - Fotolia.com

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