Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Immobilien-Ertragsteuer

Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. ...mehr

Forschungsprämie

Die Deckelung für die begünstigten Forschungsaufwendungen wird auf € 1 Mio. angehoben. ...mehr

Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen

Die Pendlerpauschale soll den Arbeitnehmern einen Teil der Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ersetzen. ...mehr

Vorsteuerabzug bei Gebäuden

Neu ab 1.9.2012: Beim Mieten von Geschäftsräumen wird der Vorsteuerabzug eingeschränkt. ...mehr

Vorsteuerabzug bei Gebäuden

Illustration

Bisherige Regelung

Bei der Errichtung eines Gebäudes fallen hohe Kosten an. Durch einen Vorsteuerabzug werden diese Kosten verringert. Bisher stand der Vorsteuerabzug zu, wenn der Errichter des Gebäudes zur Option zur Steuerpflicht berechtigt war und diese auch tatsächlich ausgeübt hat.

Stabilitätsgesetz 2012

Durch das Stabilitätsgesetz wurde dieser Vorsteuerabzug nun eingeschränkt. Ein Vorsteuerabzug ist nur mehr möglich, wenn der Mieter das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Nahezu ausschließliche Verwendung: Die auf den Mietzins für das Grundstück bzw. den Grundstücksteil entfallende Umsatzsteuer darf höchstens zu 5 % vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein.

Änderung beim In-Kraft-Treten

Bei der endgültigen Beschlussfassung des Stabilitätsgesetzes 2012 wurde das In-Kraft-Treten verschoben. Statt wie bisher vorgesehen ab 1.4.2012 wird die Regelung erst ab 1.9. 2012 gelten.

Es wird unterschieden, ob der Vermieter das Gebäude errichtet oder gekauft hat.

Nicht unter die Neuregelung fällt:

Der Vermieter hat das Gebäude vor dem 1.9.2012 errichtet oder mit der Errichtung durch den leistenden Unternehmer bereits begonnen (unabhängig vom Beginn des Miet- oder Pachtverhältnisses).

Als Beginn der Errichtung ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem bei vorliegender Baubewilligung mit der Bauausführung tatsächlich begonnen wird (tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen).

Von der Neuregelung betroffen:

Vermieter, die das Gebäude gekauft haben. Hier gilt die Neuregelung für alle Miet- und Pachtverhältnisse, die nach dem 1.9.2012 beginnen.

Stand: 12. April 2012

Bild: Stefan Merkle - Fotolia.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK