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Verlauf

Steuernews für Klienten

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %. ...mehr

Welche Neuerungen gelten seit Jahresbeginn für ausländische Arbeitskräfte?

Seit Jahresbeginn können sie nun bis zu € 10.000,00 als Werbungskosten von der Steuer absetzen. ...mehr

Änderungen beim Vermieten von Wohngebäuden

Die Abschreibung darf nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden. ...mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. ...mehr

Beitragsgrundlage anpassen

Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. ...mehr

Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses. ...mehr

Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking erfolgen. ...mehr

Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

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Ab April kommt es zu Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt:

  • Es werden keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr per Post verschickt.
  • Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking oder
  • als „eps-Überweisungen“ in FinanzOnline erfolgen.

Buchungsmitteilungen

Wenn Sie über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich.

Zahlungsanweisungen

In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form (gültig ab 1. April).

Hinweis: Falls Sie weiterhin Ihre Zahlungsanweisungen wie bisher erhalten möchten, können Sie beim zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline diesen Verzicht widerrufen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Gajus - Fotolia.com

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