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Steuernews für Klienten

Strafen bei Unterentlohnung stark angehoben: Welches Strafausmaß gilt seit Jahresbeginn?

Eine Unterentlohnung liegt seit Jahresbeginn vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt bezahlt. ...mehr

Hätte der Unternehmer vom Umsatzsteuerbetrug wissen müssen?

Unternehmer dürfen sich Vorsteuerbeträge für Rechnungen abziehen, die von anderen Unternehmern nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wurden. ...mehr

Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt Kosten des Zwangsausgleichs: Ist das eine Betriebsausgabe?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer übernahm die persönliche Haftung für die Zahlung der Zwangsausgleichsrate, um den Zwangsausgleich seiner GmbH zu ermöglichen. ...mehr

Vertreterpauschale

Unter das Pauschale fallende Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als € 132,00 jährlich betragen. ...mehr

Neuerungen bei der SVA

Die endgültige Beitragsgrundlage wird erst bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheids ermittelt. ...mehr

Lohnsteuerrichtlinien: 2. Wartungserlass 2014

Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war. ...mehr

Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

Werbeartikel im eigenen Design spielen eine tragende Rolle im Marketing. ...mehr

Lohnsteuerrichtlinien: 2. Wartungserlass 2014

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Sachbezug Kfz-Abstellplatz

Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war. Nun ist immer ein Sachbezug anzusetzen, wenn das Kfz auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt wird, die gebührenpflichtig sind, und der Parkplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Sachbezug Kfz

Darf ein arbeitgebereigenes Fahrzeug privat genutzt werden, dann ist dem Arbeitnehmer ein Sachbezug in Höhe von 1,5 % (halber Sachbezug: 0,75 %) der tatsächlichen Anschaffungskosten zuzurechnen. In den Lohnsteuerrichtlinien wird nun hinzugefügt, dass selbständig bewertbare Sonderausstattungen (wie z.B. ein nicht integriertes Navigationssystem) nicht zu den Anschaffungskosten eines Kfz gerechnet werden. Alle anderen Sonderausstattungen sind zu den Anschaffungskosten zu zählen (z.B. ein eingebautes Navigationsgerät).

Der Höchstbetrag beim Sachbezug für Kfz beträgt seit 1.3.2014 monatlich: € 720,00, der halbe € 360,00/Monat.

Die betriebliche Angemessenheitsprüfung für Pkws ist für den Bereich der Sachbezugsbewertung beim Arbeitnehmer unbeachtlich. Laufende und einmalige Kostenbeiträge des Arbeitnehmers sind daher vor Wahrnehmung des Höchstbetrags zu berücksichtigen.

Pendlerrechner: Arbeitgeber-Haftung

Fahrplanänderungen und Änderungen beim Pendlerrechner sind dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zu melden. Hat der Arbeitnehmer oder das Finanzamt den Arbeitgeber über Änderungen informiert und wird das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro weiterhin im alten Ausmaß berücksichtigt, haftet der Arbeitgeber.

Pensionsabfindungen

Zahlungen für Pensionsabfindungen sind nur noch dann mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, wenn der Barwert im Jahr 2015 den Betrag von € 11.700,00 nicht übersteigt. Im Jahr 2014 betrug dieser Wert € 11.400,00.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: M. Siegmund - Fotolia.com

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