Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen. ...mehr
Haftung für Vereinsfunktionäre. ...mehr
Änderungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ab 2023. ...mehr
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. ...mehr
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen. ...mehr
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich. ...mehr
Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln. ...mehr
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0
F +43 (0) 4242 27121-25
E
Datenschutz
Datenschutzeinstellungen