Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen! ...mehr

Welche Änderungen plant die Regierung?

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen. ...mehr

USt-Richtlinien-Wartungserlass

Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher. ...mehr

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. ...mehr

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit. ...mehr

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,... ...mehr

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst. ...mehr

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten. ...mehr

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes? ...mehr

Gewinnfreibetrag

Illustration

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Sie dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags miteinberechnet werden. Außer es wird zur Regelbesteuerung optiert. Substanzgewinne aus betrieblichem Kapitalvermögen oder Betriebsgrundstücken sind immer zu berücksichtigen – auch wenn sie mit 25 % besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn dadurch ein Verlust entstehen oder sich erhöhen würde.

Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) darüber finden Sie hier: findok.bmf.gv.at

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK