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Steuernews für Klienten

Beschäftigungsbonus beschlossen!

Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden. ...mehr

Was bringt das neue Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung?

Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit. ...mehr

Wie können Aushilfskräfte steuerfreie Einkünfte beziehen?

Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden. ...mehr

Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können. ...mehr

Fällt bei Schadenersatz Umsatzsteuer an?

Bei Schadenersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu prüfen, ob im einzelnen Fall ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht. ...mehr

Was bedeutet Working Capital?

Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen. ...mehr

Was bedeutet Working Capital?

Illustration

Der Begriff Working Capital kann vereinfacht wie folgt definiert werden:

Umlaufvermögen (kurzfristig in Geld wandelbare Vermögensgegenstände)
- kurzfristige (verzinsliche und unverzinsliche) Verbindlichkeiten
= Working Capital

Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen, indem z. B.

  1. das Zahlungsziel mit den Lieferanten möglichst ausgeweitet wird (unter Beachtung der Rentabilität à Skontonutzung),
  2. der Lagerstand, d. h. die Bindung liquider Mittel in Vorräten und unfertigen bzw. fertigen Erzeugnissen, möglichst niedrig gehalten wird,
  3. die Außenstandsdauer der Forderungen möglichst niedrig gehalten wird.

Maßnahmen für ein effizientes Management der Forderungen können z. B. sein:

  • Auswahl der Geschäftspartner: z. B. Bonitätsprüfung
  • Vertragsgestaltung: z. B. klares Vereinbaren von Zahlungszielen, Vereinbarung von Anzahlungen
  • Zügige Fakturierung: z. B. durch elektronischen Versand der Fakturen

Effizientes Mahnwesen: klare Definition der Abläufe im Unternehmen

Stand: 27. Juli 2017

Bild: demarfa - Fotolia.com

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