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Handwerkerbonus beantragen

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. ...mehr

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Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen. ...mehr

Handwerkerbonus beantragen

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Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also maximal € 600,00 jährlich.

Antrag stellen

Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder schriftlich. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.

In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)

  • die Arbeits- und Fahrtkosten gesondert ausgewiesen werden,
  • die Arbeitsleistungen so beschrieben werden, dass festgestellt werden kann, ob eine Förderung zusteht sowie
  • der Leistungszeitraum und -ort

enthalten sein.

Die Rechnung muss in Deutsch bzw. Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.

Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.

Stand: 29. Juli 2014

Bild: Dan Race - Fotolia.com

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