Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Tipps zu steuerfreien Benefits für das Ordinationsteam

Teuerungsprämie noch bis Ende 2023 steuerfrei. ...mehr

Praxiszurücklegungen: Entnahme von Ordinationsräumlichkeiten zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen. ...mehr

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Welche steuerlichen Abzugsbeschränkungen gelten bei Bewirtungskosten? ...mehr

Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Eine Gesetzesänderung und zwei neue Verordnungen sind zu beachten. ...mehr

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Das Erstgericht bestätigte die Entscheidung. ...mehr

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Höherer Zinssatz als im Vorjahr ist zu beachten. ...mehr

Bis wann können Einkommensteuervorauszahlungen herabgesetzt werden?

Bis 30.9. können die Einkommensteuervorauszahlungen noch herabgesetzt werden. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2023

Kulturveranstaltungen - Herbst 2023 ...mehr

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Illustration

Die Frage, ob Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr ist zwischen drei Fällen (zur Gänze abzugsfähig, 50 % abzugsfähig und zur Gänze nicht abzugsfähig) der Abzugsfähigkeit zu unterscheiden, wobei jeweils am Bewirtungsbeleg die Anzahl der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzuführen sind.

Zur Gänze abzugsfähige Bewirtungskosten

Die Bewirtungskosten sind zur Gänze steuerlich abzugsfähig, wenn

  • die Bewirtung unmittelbarer Bestandteil der Leistung ist oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer erbrachten Leistung steht,
  • die Bewirtung Entgeltcharakter hat oder
  • die Bewirtung nahezu keine Repräsentationskomponente aufweist.

Beispiel:

Ein Seminarveranstalter übernimmt die Verpflegung seiner Teilnehmer während des Seminars. Die Verpflegungskosten sind im Seminarpreis enthalten.

Abzugsfähigkeit im Ausmaß von 50 %

Bewirtungsaufwendungen sind in einem Ausmaß von 50 % steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um eine werbewirksame Bewirtung handelt und diese nur eine untergeordnete Repräsentationskomponente aufweist.

Beispiel:

Ein Unternehmer lädt im Vorfeld eines angestrebten Geschäftsabschlusses einen Kunden zum Abendessen ein.

Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten

Steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähig sind Bewirtungsaufwendungen, die hauptsächlich dem Repräsentationszweck dienen, wie dies beispielsweise bei Bewirtung von Geschäftsfreunden der Fall ist.

Beispiel:

Ein Arzt lädt seine Geschäftsfreunde im Anschluss einer Theatervorführung zu einem gemeinsamen Abendessen in ein Innenstadtlokal ein.

Stand: 29. August 2023

Bild: Małgorzata Walkowska - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK