Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?

Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. ...mehr

Wie viel Umsatzsteuer ist für Medikamente zu verrechnen?

Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei. ...mehr

Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?

Immobilienertragsteuer bei Privatvermögen ...mehr

Handwerkerbonus beantragen

Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten ...mehr

Datenänderungen rechtzeitig melden

Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. ...mehr

Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?

Illustration

Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung des Arztes ist allerdings eine sogenannte „unechte“ Steuerbefreiung. Das heißt, der Arzt kann sich beim Einkauf auch keine Vorsteuer abziehen. Es gibt daher auch für den Verkauf eine Sonderregelung:

  • Werden Gegenstände verkauft, für die sich der Verkäufer keinen Vorsteuerabzug abziehen konnte und
  • werden die gelieferten Gegenstände ausschließlich für bestimmte steuerfreie Tätigkeiten verwendet,

ist auch der Verkauf von der Umsatzsteuer befreit.

Fällt der Verkauf einer Patientenkartei unter diese Befreiung?

Über diese Frage hatte das Bundesfinanzgericht (BFG – vor 1.1.2014 Unabhängiger Finanzsenat) im Februar zu entscheiden. Maßgeblich ist hier, ob dieser Verkauf eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt. Eine Lieferung würde dieser Befreiungsbestimmung unterliegen.

Sachverhalt

Ein praktischer Arzt verkaufte seine Patientenkartei um € 95.000,00 brutto an seinen Nachfolger. Laut Finanzamt ist vom Nettobetrag Umsatzsteuer abzuführen.

Entscheidung des BFG: Lieferung oder sonstige Leistung?

Das Bundesfinanzgericht war der Meinung, dass eine sonstige Leistung vorliegt. Im Vordergrund steht die Weitergabe der in den Unterlagen aufgezeichneten Informationen an den Nachfolger, weil die Kenntnis der Krankengeschichten für einen neu beginnenden Arzt von großer Wichtigkeit ist. Die Übergabe des Datenträgers ist als unselbständige Nebenleistung der sonstigen Leistung zu beurteilen.

Da keine Lieferung vorliegt, kann die Befreiung nicht angewendet werden. Der Verkauf der Patientenkartei ist daher umsatzsteuerpflichtig und unterliegt dem Normalsteuersatz von 20 %.

Hinweis

Ein Praxisverkauf ist ein sehr komplexer Sachverhalt. Es muss immer die individuelle Situation jeder einzelnen Praxis betrachtet werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit uns, damit wir für Ihren Verkauf die optimale Lösung finden können.

Stand: 26. August 2014

Bild: Carola Schubbel - Fotolia.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK